Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6161
BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81 (https://dejure.org/1981,6161)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1981 - 7 B 33.81 (https://dejure.org/1981,6161)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1981 - 7 B 33.81 (https://dejure.org/1981,6161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
    Art. 3 Abs. 1 GG und sonstiges revisibles Recht verlangen - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - keine rechenhafte Gesamtnotenbildung (BVerwGE 38, 105 [110]).
  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
    Unter welchen Voraussetzungen der rechtliche Bestand einer Prüfungsentscheidung mit dem Hinweis auf besondere psychische Belastungen des Prüflings erschüttert werden kann, ist im Grundsatz geklärt; aus der vorliegenden Fallgestaltung ergeben sich insoweit keine Fragen, die nicht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 6. Juli 1979 - BVerwG 7 C 26.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 - DVBl. 1980, 482] m.w.N.) beantwortet werden könnten.
  • BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79

    Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
    Der von der Beschwerde zitierte Beschluß des Senats vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - (DÖV 1980, 380 = VerwRspr. 31, 786 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 121) betraf zwar die Lösung einer Hausarbeit und eines Aktenvortrages, läßt aber nach seinem Inhalt keinen Zweifel daran, daß - entgegen der Beschwerde - der eben genannte Grundsatz auch für die Lösung von Aufsichtsarbeiten gilt und sich auch nicht etwa auf den Aspekt des Aufbaus der Arbeiten beschränkt.
  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
    Der beschließende Senat hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Berufungsgerichts vom 21. November 1978 - OVG 7 B 29.78 - (OVGE Berlin 15, 40) zurückweisenden Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 105 = DÖV 1979, 752 = ZBR 1979, 303) ausgeführt, daß die vom Berufungsgericht festgestellte Verfahrensweise in der Prüfung des Klägers - Wahrung des Kennziffergeheimnisses nur bis zur vorläufigen Bewertung der schriftlichen Arbeiten - die Chancengleichheit der Prüflinge nicht verletzt, solange das Kennziffergeheimnis einheitlich und nicht bei einzelnen Prüflingen unterschiedlich gehandhabt wird.
  • BVerwG, 20.04.1978 - 7 B 122.77

    Chancengleichheit im Prüfungswesen - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
    Aus einer gemeinsamen mündlichen Prüfung von Wiederholern und erstmals Geprüften ergeben sich gleichfalls keine Bedenken (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 20. April 1978 - BVerwG 7 B 122.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 89 - BayVBl. 1978, 736]).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 B 143.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
    Ob die vom Prüfling gefundene Losung einer juristischen Aufgabe richtig oder falsch ist, entscheiden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß des beschließenden Senats vom 25. März 1981 - BVerwG 7 B 143.80 -) die Prüfer im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums.
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Der Senat hat diese Gefahr indessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als geringfügig erachtet und klargestellt; daß der Grundsatz chancengleicher Prüfungsbedingungen nicht vorschreibt, ein Prüfungsverfahren stets und in allen Stadien anonym durchzuführen (Beschluß vom 14. März 1973 - BVerwG 7 B 16.79 -, Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 105;Beschlüsse vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 und 7 B 33.81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht