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BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilungsspielraum der Prüfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.07.1978 - 12 A 168.77
- OVG Berlin, 05.11.1980 - VII B 202.78
- BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Art. 3 Abs. 1 GG und sonstiges revisibles Recht verlangen - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - keine rechenhafte Gesamtnotenbildung (BVerwGE 38, 105 [110]). - BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Unter welchen Voraussetzungen der rechtliche Bestand einer Prüfungsentscheidung mit dem Hinweis auf besondere psychische Belastungen des Prüflings erschüttert werden kann, ist im Grundsatz geklärt; aus der vorliegenden Fallgestaltung ergeben sich insoweit keine Fragen, die nicht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 6. Juli 1979 - BVerwG 7 C 26.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 116 - DVBl. 1980, 482] m.w.N.) beantwortet werden könnten. - BVerwG, 12.11.1979 - 7 B 228.79
Beurteilung einer Hauarbeit bzw. eines Aktenvortrages im Rahmen der Zweiten …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Der von der Beschwerde zitierte Beschluß des Senats vom 12. November 1979 - BVerwG 7 B 228.79 - (DÖV 1980, 380 = VerwRspr. 31, 786 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 121) betraf zwar die Lösung einer Hausarbeit und eines Aktenvortrages, läßt aber nach seinem Inhalt keinen Zweifel daran, daß - entgegen der Beschwerde - der eben genannte Grundsatz auch für die Lösung von Aufsichtsarbeiten gilt und sich auch nicht etwa auf den Aspekt des Aufbaus der Arbeiten beschränkt.
- BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Der beschließende Senat hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Berufungsgerichts vom 21. November 1978 - OVG 7 B 29.78 - (OVGE Berlin 15, 40) zurückweisenden Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 105 = DÖV 1979, 752 = ZBR 1979, 303) ausgeführt, daß die vom Berufungsgericht festgestellte Verfahrensweise in der Prüfung des Klägers - Wahrung des Kennziffergeheimnisses nur bis zur vorläufigen Bewertung der schriftlichen Arbeiten - die Chancengleichheit der Prüflinge nicht verletzt, solange das Kennziffergeheimnis einheitlich und nicht bei einzelnen Prüflingen unterschiedlich gehandhabt wird. - BVerwG, 20.04.1978 - 7 B 122.77
Chancengleichheit im Prüfungswesen - Zweite juristische Staatsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Aus einer gemeinsamen mündlichen Prüfung von Wiederholern und erstmals Geprüften ergeben sich gleichfalls keine Bedenken (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 20. April 1978 - BVerwG 7 B 122.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 89 - BayVBl. 1978, 736]). - BVerwG, 25.03.1981 - 7 B 143.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an eine Divergenzrüge …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1981 - 7 B 33.81
Ob die vom Prüfling gefundene Losung einer juristischen Aufgabe richtig oder falsch ist, entscheiden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß des beschließenden Senats vom 25. März 1981 - BVerwG 7 B 143.80 -) die Prüfer im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums.
- BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79
Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer
Der Senat hat diese Gefahr indessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als geringfügig erachtet und klargestellt; daß der Grundsatz chancengleicher Prüfungsbedingungen nicht vorschreibt, ein Prüfungsverfahren stets und in allen Stadien anonym durchzuführen (Beschluß vom 14. März 1973 - BVerwG 7 B 16.79 -, Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 105;Beschlüsse vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 und 7 B 33.81 -).